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Inhalt der Bildschirm-Arbeitsplatz-Verordnung

Seit dem 20.Dezember 1996 gilt die Bildschirm-Arbeitsplatz - Verordnung. Jeder Arbeitgeber ist danach verpflichtet, "den Beschäftigten vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit an Bildschirmgeräten, anschließend in regelmäßigen Zeitabständen, sowie bei Auftreten von Sehbeschwerden, die auf die Arbeit am Bildschirmgerät zurückgeführt werden können, eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch eine fachkundige Person anzubieten" (§ 6 Abs.1 BildscharbV).

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