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Inhalt der Bildschirm-Arbeitsplatz-Verordnung
Seit dem 20.Dezember 1996 gilt die Bildschirm-Arbeitsplatz -
Verordnung. Jeder Arbeitgeber ist danach verpflichtet, "den
Beschäftigten vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit an Bildschirmgeräten,
anschließend in regelmäßigen Zeitabständen,
sowie bei Auftreten von Sehbeschwerden, die auf die Arbeit am Bildschirmgerät
zurückgeführt werden können, eine angemessene Untersuchung
der Augen und des Sehvermögens durch eine fachkundige Person
anzubieten" (§ 6 Abs.1 BildscharbV).
Zeigt sich beim Sehtest, dass für die Bildschirmtätigkeit
eine spezielle Brille notwendig wird, bieten wir Ihnen die beste
Lösung.
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